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Gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten von Sprechstunde und Psychotherapie bei Praxisinhaberin Yvonne Rasch können direkt über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden. Hierbei fällt weder Zuzahlung durch die Versicherten an noch müssen diese in Vorleistung gehen. Ob eine ambulante systemische Psychotherapie indiziert ist, wird in bis zu drei Sprechstunden ermittelt. In den darauffolgenden vier probatorischen Sitzungen stehen Anamnese und Diagnostik im Fokus. Weiterhin bieten diesen Stunden die Möglichkeit, die Passung zwischen Klient*in und Therapeut*in sowie die Passung von Verfahren und Klient*in abzuschätzen. Sollten gemeinsam eine Entscheidung für eine systemische Therapie im Einzel-, Gruppen- oder Kombinationssetting getroffen werden, erfolgt die Beantragung von bis zu 48 Therapiesitzungen bei der Krankenkasse. 

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Private Versicherung und Beihilfe

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte Beamte (zum Beispiel Lehrer*innen) können die Behandlungskosten für psychotherapeutische Leistungen erstattet bekommen oder uns eine direkte Abrechnung ermöglichen. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie eine ergänzende Abrechnungsempfehlung, die gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern verabschiedet wurde. 

Es ist ratsam, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Leistungen übernommen werden. Die Tarife und Erstattungsbedingungen können individuell unterschiedlich ausfallen.​ 

Verbeamtete Lehrer*innen und Beamte des Innenministeriums wenden sich vorab am besten an die

CARE Beratungsstelle.

 

Auch Online-Therapie ist möglich, falls beispielsweise die Anreise in unsere Praxis zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder andere Gründe gegen eine Therapie vor Ort sprechen. 

Melden Sie sich für einen unserer freien Therapieplätze ab Mitte November >>

Heilfürsorge (Bundeswehr und Bundespolizei)

Linda Gogolin bietet systemische Psychotherapie und Traumatherapie (bei PTBS, auch EMDR) für Bundeswehrangehörige und Bundespolizist*innen an. Grundlage für die Behandlung sind die Vereinbarungen der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesverteidigungsministerium und dem Bundesinnenministerium. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dieser Vereinbarung nach GOP mit entsprechenden Zuschlägen direkt mit den entsprechenden Stellen. 

Bundeswehrangehörige: Ein Truppenarzt muss Ihnen einen Überweisungsschein ausstellen. Damit können Sie bereits ein Erstgespräch und potentielle weitere probatorische Sitzungen bei uns in Anspruch nehmen. Die Beantragung der Psychotherapie erfolgt bei entsprechender Indikation dann durch uns bei Ihrem Truppenarzt.

Bundespolizei: Wenden Sie sich an den polizeiärztlichen Dienst, um eine Überweisung für die psychotherapeutische Sprechstunde zu bekommen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Formular über die Indikationsstellung, mit dem Sie einen Antrag auf Psychotherapie bei uns bei Ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei stellen können.

Auch Online-Therapie ist möglich, falls beispielsweise die Anreise in unsere Praxis zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder andere Gründe gegen eine Therapie vor Ort sprechen. 

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Selbstzahler*innen & IGeL

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen oder als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abzurechnen, profitieren Sie von einigen Vorteilen:
Sie bleiben unabhängig von Vorgaben Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle, es erfolgt keine Meldung an Dritte (z. B. bei Verbeamtung oder Berufsunfähigkeitsversicherungen), Wartezeiten und Antragsstellung werden Umgangen, und die Anzahl der Sitzungen ist nicht durch externe Vorgaben begrenzt.

Abrechnung und Honorar
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie an den aktuellen Abrechnungsempfehlungen.
Das psychotherapeutische Erstgespräch (Sprechstunde, 50 Minuten) berechne ich mit 134,06 €. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach dem Termin auf Rechnung.

Kostenübersicht für eine Kurzzeittherapie (Beispiel):

  • 1x Sprechstunde (50 Minuten): 134,06 €

  • 5x probatorische Sitzungen inkl. psychischer Befunderhebung: 5 x 153,74 € = 768,70 €

  • 2x Testdiagnostik (Testbatterien): 2 x 75,75 € = 151,50 €

  • 1x biografische Anamnese: 123,34 €

  • 1x vertiefte Exploration: 53,62 €

  • 24x Kurzzeittherapiesitzungen inkl. psychischer Befunderhebung: 24 x 167,59 € = 4.022,16 €

Gesamtkosten Kurzzeittherapie (30 Sitzungen, Zeitraum ca. 1 Jahr): 5.253,38 €

Optional: Langzeittherapie im Anschluss

  • Bis zu 36 weitere Sitzungen möglich

  • Abrechnung pro Sitzung: 153,74 €

  • Gesamtkosten für 36 Sitzungen: 5.534,64 €

Gesamtkosten bei kompletter Therapie (Kurzzeit + Langzeit, Dauer: ca. 1,5 bis 2 Jahre): 10.788,02 €
 

Auch Online-Therapie ist möglich, falls beispielsweise die Anreise in unsere Praxis zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder andere Gründe gegen eine Therapie vor Ort sprechen. 

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praxis[at]yvonne-rasch.de

©2025 von Yvonne Rasch - Kontakt - Impressum und Datenschutzrichtlinie

Psychotherapeutische Praxis - Yvonne Rasch 

Am Springintgut 2

21335 Lüneburg

Parkmöglichkeiten finden Sie am Graalwall für zwei Stunden kostenfrei sowie im nahegelegenen Parkhaus am Rathaus Lüneburg (Bastionstraße 3, 21335 Lüneburg).

Ein Fahrradständer befindet sich links neben dem Eingang im Innenhof.

Mitgliedschaften / Kammerzugehörigkeit:

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