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Gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten von Sprechstunde und Psychotherapie bei Praxisinhaberin Yvonne Rasch können direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Ob eine ambulante systemische Psychotherapie indiziert ist, wird in bis zu drei Sprechstunden ermittelt. In den darauffolgenden probatorischen Sitzungen stehen Anamnese und Diagnostik. Weiterhin werden in diesen Stunden die Möglichkeit, die zwischenmenschliche Passung sowie die Passung der Arbeitsweise innerhalb des Verfahrens zu überprüfen. Wen in diesem Rahmen beidseitig eine Entscheidung für eine systemische Therapie im Einzel-, Gruppen- oder Kombinationssetting getroffen werden, erfolgt die Beantragung von maximal 48 Therapiesitzungen in 12er Schritten - je nach Indikation und Verlauf - bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Bitte beachten Sie: Derzeit können keine neuen Klient*innen auf die Warteliste für Einzeltherapie aufgenommen werden. Sprechstunden werden vorrangig über die Terminsservicestelle vergeben.​

Private Versicherung und Beihilfe

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sowie Heilfürsorgeempfänger*innen können sich die Behandlungskosten für psychotherapeutische Leistungen bei uns i.d.R. erstatten lassen. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie eine ergänzende Abrechnungsempfehlung, die gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern verabschiedet wurde. 

Es ist ratsam, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Leistungen übernommen werden. Die Tarife und Erstattungsbedingungen können individuell unterschiedlich ausfallen.​ 

Verbeamtete Lehrer*innen und Beamte des Innenministeriums (z.B. Polizist*innen im Dienste des Landes Niedersachsen) wenden sich vorab bitte an die CARE Beratungsstelle.

Auch Online-Therapie ist i.d.R. möglich, falls beispielsweise die Anreise in unsere Praxis zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder andere Gründe gegen eine Therapie vor Ort sprechen. ​Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch  >>

Heilfürsorge (Bundespolizei)

Wir bieten systemische Psychotherapie und Traumatherapie (auch EMDR) für Bundespolizist*innen an. Grundlage für die Behandlung sind die Vereinbarungen der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesinnenministerium. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dieser Vereinbarung nach GOP direkt mit den entsprechenden Stellen. 

 

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Formular über die Indikationsstellung, mit dem Sie einen Antrag auf Psychotherapie bei uns bei Ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei stellen können.

Auch Online-Therapie ist möglich, falls beispielsweise die Anreise in unsere Praxis zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder andere Gründe gegen eine Therapie vor Ort sprechen. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch >>

Selbstzahler*innen & IGeL

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen oder als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abzurechnen, profitieren Sie von einigen Vorteilen:
Sie bleiben unabhängig von Vorgaben Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle, es erfolgt keine Meldung an Dritte (z. B. bei Verbeamtung oder Berufsunfähigkeitsversicherungen), Wartezeiten und Antragsstellung werden Umgangen, und die Anzahl der Sitzungen ist nicht durch externe Vorgaben begrenzt.

Abrechnung und Honorar
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie an den aktuellen Abrechnungsempfehlungen.
Das psychotherapeutische Erstgespräch (Sprechstunde, 50 Minuten) berechne ich mit 134,06 €. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach dem Termin auf Rechnung.

Kostenübersicht für eine Kurzzeittherapie (Beispiel):

  • 1x Sprechstunde (50 Minuten): 134,06 €

  • 5x probatorische Sitzungen inkl. psychischer Befunderhebung: 5 x 153,74 € = 768,70 €

  • 2x Testdiagnostik (Testbatterien): 2 x 75,75 € = 151,50 €

  • 1x biografische Anamnese: 123,34 €

  • 1x vertiefte Exploration: 53,62 €

  • 24x Kurzzeittherapiesitzungen inkl. psychischer Befunderhebung: 24 x 167,59 € = 4.022,16 €

Gesamtkosten Kurzzeittherapie (30 Sitzungen, Zeitraum ca. 3/4 - 1 Jahr): 5.253,38 €

Optional: Langzeittherapie im Anschluss

  • Bis zu 36 weitere Sitzungen möglich

  • Abrechnung pro Sitzung: 153,74 €

  • Gesamtkosten für 36 Sitzungen: 5.534,64 €

Gesamtkosten bei kompletter Therapie (Kurzzeit + Langzeit, Dauer: ca. 1,5 bis 2 Jahre): 10.788,02 €
 

Auch Online-Therapie ist möglich, falls beispielsweise die Anreise in unsere Praxis zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder andere Gründe gegen eine Therapie vor Ort sprechen. 

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praxis[at]yvonne-rasch.de

©2025 von Yvonne Rasch - Kontakt - Impressum und Datenschutzrichtlinie

Psychotherapeutische Praxis - Yvonne Rasch 

Am Springintgut 2

21335 Lüneburg

Parkmöglichkeiten finden Sie am Graalwall für zwei Stunden kostenfrei sowie im nahegelegenen Parkhaus am Rathaus Lüneburg (Bastionstraße 3, 21335 Lüneburg).

Ein Fahrradständer befindet sich links neben dem Eingang im Innenhof.

Mitgliedschaften / Kammerzugehörigkeit:

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